Beitragsanpassungen in privater Krankenversicherung?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte Mitte Juni 2024 die Sterbetafel 2025 für die private Krankenversicherung. Diese wurde vom PKV-Verband entwickelt und verdeutlicht statistisch anhand aktueller Zahlen die Sterblichkeitsraten von Männern und Frauen hierzulande in jedem Alter.

Für die privaten Krankenversicherer kann sie Auslöser für Beitragsanpassungen (BAP) sein. Denn gemäß § 155 Abs. 4 VAG hat das Versicherungsunternehmen für jeden nach Art der Lebensversicherung kalkulierten Tarif jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten durch Betrachtung von Barwerten zu vergleichen. Ein Pressesprecher der BaFin erklärte,

Ergibt die der BaFin und dem Treuhänder vorzulegende Gegenüberstellung für einen Tarif eine Abweichung von mehr als fünf Prozent, hat das Unternehmen alle Prämien dieses Tarifs zu überprüfen und mit Zustimmung des Treuhänders anzupassen.

Die Werte für 2025 unterscheiden sich nur marginal von denen für 2024. Von einer damit zusammenhängenden BAP kann man also nicht ausgehen. Zudem würde eine BAP aufgrund gestiegener Sterberaten davon abhängen, welche Sterbetafel in den jeweiligen Tarifen der betroffenen Versicherer bislang rechnungsmäßig eingesetzt wurde.

Stefan Reker, Geschäftsführungsmitglied des PKV-Verbands, ergänzt: „Änderungen bei der Sterblichkeit werden jeweils tarif-individuell einkalkuliert, sodass es unterschiedliche Auswirkungen quer durch die Unternehmen geben kann. „Laut den Mathematikern des Verbands seien die Auswirkungen einer aktualisierten Sterblichkeit aber in der Regel sehr gering und würden sich prozentual meist nur im Nachkommabereich verändernd auf die Beiträge auswirken. „Nur im extremen Ausnahmefall, wenn die letzte Beitragsanpassung sehr lange her ist und die bisher verwendete Sterbetafel sehr alt ist, könnten sich größere Effekte ergeben“.

BAP durch gestiegene Kosten viel wahrscheinlicher

Wichtig ist dabei: Wird ein BAP-Faktor ausgelöst – neben der Sterblichkeitsrate sind das noch, je nach Unternehmen, um fünf bis zehn Prozent gestiegene Leistungsausgaben – müssen automatisch alle anderen Rechengrößen anhand von aktuellen Werten neu kalkuliert werden, sagt Reker. Dies führe dazu, dass die privaten Krankenversicherer ihren Tarifen mehr oder weniger regelmäßig neue Sterbetafeln zu Grunde legen würden. Zudem sei es viel wahrscheinlicher, dass BAP durch gestiegene Leistungsausgaben ausgelöst werden. 

Auch für 2025 rechnet man beim PKV-Verband mit Beitragserhöhungen bei vielen Tarifen am Markt. Da die BAP-Faktoren bei manchen Versicherern aber jahrelang nicht ausgelöst werden, kommt es dann irgendwann zu sprunghaften Beitragsanstiegen im zweistelligen Prozentbereich. Die Kritik an diesem System ist nicht neu. 

Dieser Artikel erschien am 18. Juni 2024 unter folgendem Link:
dasinvestment.com/gesetzliche-rentenversicherung-hinterbliebenenrente