Im Juli 2024 treten Gesetzesänderungen in Kraft
Von Fahrerassistenzsystemen bis Mautpflicht: Im Juli 2024 treten Gesetzesänderungen in Kraft, die wichtigsten Regelungen stellen wir hier zusammen.
Blackbox fürs Auto jetzt Pfilcht
Für alle neu zugelassenen Fahrzeuge der Klassen M1 (Pkw) und N1 (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen) ist ab dem 7. Juli ein Event Data Recorder (EDR) Pflicht. Ähnlich wie eine Blackbox in einem Flugzeug zeichnet der EDR Daten auf, die nach einem Unfall ausgewertet werden können. Die Speicherung erfolgt laut ADAC nur bei einem Unfall und nur über eine kurze Zeitspanne von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Crash.
Mautpflicht für kleinere LKW
Die Mautpflicht auf Autobahnen und Bundesstraßen gilt ab 1. Juli 2024 auch für kleinere Lastkraftwagen und Transporter über 3,5 Tonnen. Zuvor lag die Grenze bei 7,5 Tonnen. Ausgenommen sind laut Bundesregierung Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen.
Fahrerassistenzsysteme jetzt Pflicht
Ab dem 7. Juli 2024 werden eine Reihe von Fahrerassistenzsystemen für neu zugelassene Autos Pflicht. Der wichtigste: der Notbremsassistent. Für Andreas Herrmann, Direktor am Institut für Mobilität in St. Gallen, „das zentrale Element, um Autos sicherer zu machen“. Der Assistent könne Hindernisse „in Echtzeit identifizieren und das Bremskommando weiterleiten“.
Pflicht wird außerdem
Gebühren fürs Kabelfernsehen nicht mehr umlagefähig
Bis zum 30. Juni 2024 können Vermieter noch die Kosten für Kabelfernsehen als Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen. Ab dem 1. Juli 2024 sind nach Angaben des Eigentümerverbands „Haus und Grund“ nur noch die Kosten für den Betriebsstrom der Anlagen und bei Gemeinschaftsantennenanlagen die Wartungskosten umlagefähig.
Dieser Artikel erschien am 19. Juni 2024, weitere Änderungen unter diesem Link.