Unser Tipp: Durch Rentenerhöhung bis zu 12 Prozent mehr

Ritz Versicherungsmakler

Zum 1. Juli 2024 steigen die gesetzlichen Alters-, Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten. Empfänger in Ost und West profitieren erstmals in gleicher Höhe. Für Empfänger gibt es einiges zu beachten, so ein Online-Ratgeber.

In den alten wie neuen Bundesländern steigen die Renten erstmals um den gleichen Prozentsatz: Ab Juli geht es jeweils um 4,57 Prozent nach oben. Der Bundesrat hatte einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt.

Der Satz berechnet sich aus Regeln in Paragraf 68 des Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI). Demnach sollen Renten mit Löhnen und Gehältern von abhängig Beschäftigten steigen. Hierbei zählt das Lohnplus des Vorjahres, das zuletzt 4,72 Prozent lag. Daneben spielen noch der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor, der Beitragssatzfaktor und die Rentengarantie eine Rolle für die Berechnung. Letztere besagt, dass das Rentenniveau im Verhältnis zum Lohnniveau nicht unter 48 Prozent sinken darf. So schreibt es das Rentenpaket II bis zum Jahr 2039 fest.

Der Rentenwert steigt

„Die höhere Rente wird meist Ende Juli ausgezahlt. Einen Antrag muss dafür niemand stellen“, erklärt das Verbraucher-Portal „Biallo.de“, das einen Ratgeber dazu veröffentlichte. Neben der Alters- werden auch die Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrenten erhöht.

Der für die Höhe der Einkünfte maßgebliche Rentenwert steigt von bislang 37,60 Euro auf 39,32 Euro. Hatten Sie brutto eine Rente von 1.500 Euro, können Sie ab Juli mit 1.568,55 Euro rechnen. Die Kopplung an die Lohnentwicklung sorgt dafür, dass „die gesetzliche Rentenversicherung angesichts des niedrigen Zinsniveaus seit Jahren gegenüber herkömmlichen privaten Rentenversicherungen attraktiver“ ist.

Dieser Artikel erschien am 20.06.2024 unter folgendem Link:

dasinvestment.com/gesetzliche-rentenversicherung-hinterbliebenenrente