Taxi-Ersatzfahrzeug: Gericht zieht klare Grenzen
Nach einem Unfall kann man sich prinzipiell die Kosten für ein Mietfahrzeug von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstatten lassen. Doch dieser Anspruch gilt nicht grenzenlos, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Wer im Gewerbe auf sein Fahrzeug angewiesen ist, kann sich Stillstand kaum leisten. Doch genau hier setzt ein aktueller Gerichtsbeschluss an: Nicht jede Lösung nach einem Unfall ist automatisch auch erstattungsfähig.
Konkret ging es vor dem Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (Az: 7 U 78/25) um einen Taxi-Unternehmer, der nach einem unverschuldeten Unfall eines seiner Taxen ein Ersatzfahrzeug miete. Dessen Kosten stellte er der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners in Rechnung.
Mietwagen für 47 Tage
Allerdings hatte der Taxi-Unternehmer bereits vor dem Unfall ein neues Fahrzeug bestellt. Dieses sollte er jedoch erst nach 47 Tagen bekommen – deutlich länger als ein Gutachter für die Reparatur/ Wiederbeschaffung veranschlagt hatte. Der Taxi-Unternehmen gab das Mietauto dennoch erst nach 47 Tagen zurück. Die hierfür anfallenden Mietkosten von 13.830 Euro wollte er von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet bekommen.
Doch diese weigerte sich: Man wolle maximal die Mietkosten für die Dauer von 21 Tagen bezahlen. Ein Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten bis zur Auslieferung des zum Unfallzeitpunkt bereits bestellten Neufahrzeugs bestehe indes nicht. Vielmehr hätte der Taxi-Unternehmen ein Interimsfahrzeug anschaffen müssen. Folglich zahlte die Haftpflichtversicherung nur einen Betrag von 6.250 Euro.
Die Autovermietung, an die der Taxi-Unternehmer seine Ersatzansprüche abgetreten hatte, klagte daraufhin.
Doch erfolglos. Weder das Landgericht Lübeck noch das OLG Schleswig-Holstein verneinten den Anspruch auf weitere Zahlungen durch den Versicherer.
Günstigere Alternative prüfen
Long Story short
Ein Taxiunternehmer erhielt nach einem unverschuldeten Unfall nur für 21 Tage die Mietkosten eines Ersatzfahrzeugs erstattet, obwohl das bereits bestellte Neufahrzeug erst deutlich später geliefert wurde. Das Gericht entschied, dass höhere Mietkosten nicht übernommen werden, wenn günstigere Alternativen wie ein Interimsfahrzeug oder eine provisorische Reparatur zumutbar gewesen wären.
Procontra online vom Januar 2026